Die berufliche Grund- und Weiterbildung im Metallbau befinden sich im Wandel. Im Zusammenhang mit der aktuellen Totalrevision sind bedeutende Teile der Ausbildungen seit Anfang 2024 nun in Kraft. Andere Teile folgen in den nächsten Jahren, je nach Beruf und Bildungsstufe. Auf dieser Seite vermitteln wir Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand im Bereich der beruflichen Grundbildung.
Karriere im Metallbau
Übersicht: wichtigste Neuerungen
- Stärkere Orientierung am Prinzip der Handlungskompetenz
- Bisherige «Fachrichtungen» Metallbau, Schmiedearbeiten und Stahlbau geändert in «Schwerpunkte»
- Integration von in der Praxis nachgefragten Zertifikaten, einschliesslich Qualifikationen für Schweiss- und Gabelstaplerarbeiten, Hubarbeitsbühnen sowie PSAgA
- Überbetriebliche Kurse (üK): Anpassung Lehrplan und Anzahl Kurstage
- Betriebswirtschaftliche und organisatorische Inhalte: Reduktion und Verlagerung vorwiegend in die Weiterbildung
Weitergehende Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Fragen und Antworten.
Zeitliche Übersicht der Revisionen
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die neue Verordnung und den neuen Bildungsplan über die berufliche Grundbildung zum Beruf Metallbauer/in EFZ auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Für die anderen beruflichen Grundbildungen ist der Revisionsprozess mit der 5-Jahres-Überprüfung initialisiert worden. Die voraussichtliche Einführung der revidierten Bildungserlasse ist für die berufliche Grundbildung Metallbaupraktiker/in EBA auf 2026 und Metallbaukonstrukteur/in EFZ auf 2028 geplant.
Eidg. Fähigkeitszeugnis/Eidg. Berufsattest | Inkraftsetzung | Lehrbeginn | QV |
---|---|---|---|
Metallbauer/in EFZ | 01.01.2024 | 2024 | 2028 |
Metallbaupraktiker/in EBA | Geplant 01.01.2026 | 2026 | 2028 |
Metallbaukonstrukteur/in EFZ | Geplant 01.01.2028 | 2028 | 2032 |
Abstimmung mit der Weiterbildung
Die berufliche Weiterbildung befindet sich ebenfalls im Revisionsprozess. Bitte beachten Sie dazu unsere separaten Informationen.
Aktuelle Informationen erhalten
Über die wichtigsten Etappen im Revisionsprozess informieren wir zu gegebenem Zeitpunkt – am besten abonnieren Sie unseren Newsletter – damit bleiben Sie auch beim Thema Berufsbildung auf dem Laufenden.
Bei Fragen steht Ihnen die Projektleitung berufliche Grundbildung Metaltec Suisse zur Verfügung.
Fragen und Antworten zur Revision
Die Notwendigkeit einer Revision der Berufsbildung in der Metallbaubranche ergibt sich aus der Tatsache, dass die bisherigen Ausbildungsstrukturen den modernen Anforderungen nicht mehr gerecht wurden. Die Berufsbilder im Metallbau sind einem stetigen Wandel unterworfen, getrieben durch Innovationen in Prozessen und Technologien, fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung sowie neue regulatorische Vorgaben und Normen. Aus diesem Grund sieht das SBFI auch eine regelmässige Überprüfung der Bildungserlasse im Fünfjahresrhythmus vor.
Metaltec Suisse hat sich für eine umfassende Totalrevision aller beruflichen Grundbildungen eingesetzt, um eine Ausbildung zu gewährleisten, die sowohl den aktuellen Bedürfnissen des Marktes entspricht als auch attraktiv für zukünftige Lernende ist.
Die berufliche Grundbildung für Metallbauer/innen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) orientiert sich nun stärker an der Handlungskompetenz. Die wesentlichen Neuerungen umfassen die Umwandlung der bisherigen «Fachrichtungen» Metallbau, Schmiedearbeiten und Stahlbau in «Schwerpunkte», die im Lehrvertrag verankert werden. Die in der Praxis besonders nachgefragten Zertifikate, einschliesslich der Qualifikationen für Schweiss- und Gabelstaplerarbeiten, Hubarbeitsbühnen sowie PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) sind neu in die berufliche Grundbildung integriert. Bei den überbetrieblichen Kursen (üK) wurde der Lehrplan aktualisiert, um den neuen gesetzlichen Standards gerecht zu werden, und die Anzahl der üK-Tage wurde entsprechend angepasst. Betriebswirtschaftliche und organisatorische Inhalte wurden in der beruflichen Grundbildung reduziert und stattdessen in den Bereich der Weiterbildung verlagert.
Die Anzahl der üK-Tage für die Schwerpunkte Metallbau und Stahlbau wurde auf 46 Tage zu je 8 Stunden, für Schmiedearbeiten auf 49 Tage zu je 8 Stunden festgelegt.
Ein zentraler Punkt der Änderungen ist die Neuausrichtung des Bildungsplans an den drei Lernorten – Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse (üK) – auf die Vermittlung von Handlungskompetenzen. Handlungskompetenz bedeutet hierbei die Fähigkeit, berufliche Aufgaben in der Praxis nicht nur fachgerecht, sondern auch eigeninitiativ, zielorientiert und flexibel auszuführen.
Das Qualifikationsverfahren (QV) mit Abschlussprüfung bewertet die Handlungskompetenzen in verschiedenen Bereichen. Für den Schwerpunkt Metallbau wird eine «vorgegebene praktische Arbeit (VPA)» von 16 Stunden durchgeführt, während für Stahlbau eine «individuelle praktische Arbeit (IPA)» zwischen 45 und 90 Stunden und für Schmiedearbeiten eine IPA von 24 bis 48 Stunden vorgesehen ist.
Die IPA steht für «individuelle praktische Arbeit» und ist ein Begriff, der häufig im Kontext der schweizerischen Berufsbildung verwendet wird. Die IPA als Qualifikationsbereich «Praktische Arbeit» ist ein wesentlicher Bestandteil der Abschlussbewertung in der beruflichen Grundbildung in der Schweiz. Sie dient dazu, die praktischen Fähigkeiten und das Fachwissen der Lernenden am Ende ihrer Ausbildung der betrieblichen Eigenheiten zu bewerten.
Die VPA steht für «vorgegebene praktische Arbeit» und ist die Alternative zur individuellen praktischen Arbeit (IPA). Die VPA als «Praktische Arbeit» ist ein wesentlicher Bestandteil der Abschlussbewertung in der beruflichen Grundbildung in der Schweiz. Sie dient dazu, die praktischen Fähigkeiten und das Fachwissen der Lernenden am Ende ihrer Ausbildung zu bewerten. Hierbei gelten für sämtliche Lernende die gleichen Prüfungsvorgaben der Bildungsverordnung.
Für den Beruf Metallbauer/in EFZ gilt bis und mit Lehrbeginn im Jahr 2023 (QV mit Abschlussprüfung 2027) die Bildungsverordnung vor der Revision; bei Lehrbeginn ab 2024 (QV mit Abschlussprüfung 2028) gilt die neue Bildungsverordnung.
Für den Beruf Metallbaupraktiker/in EBA gilt voraussichtlich bis und mit Lehrbeginn im Jahr 2025 (QV mit Abschlussprüfung 2027) die Bildungsverordnung vor der Revision; bei Lehrbeginn ab 2026 (QV mit Abschlussprüfung 2028) gilt die neue Bildungsverordnung.
Für den Beruf Metallbaukonstrukteur/in EFZ gilt voraussichtlich bis und mit Lehrbeginn im Jahr 2027 (QV mit Abschlussprüfung 2031) die Bildungsverordnung vor der Revision; bei Lehrbeginn ab 2028 (QV mit Abschlussprüfung 2032) gilt die neue Bildungsverordnung.
Ausnahmen gelten für Repetenten. Über die Details informieren wir zu gegebenem Zeitpunkt.
Die Überarbeitung des Bildungserlasses für den Beruf Metallbaupraktiker/in mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) ist derzeit in Bearbeitung. Die Revision wird ebenfalls diesen Leitlinien folgen: Orientierung an Handlungskompetenzen, verstärkter Fokus auf die Anforderungen der betrieblichen Praxis, Erweiterung des technischen Wissens, betriebswirtschaftliche Inhalte werden reduziert. Für den Beruf Metallbaupraktiker/in EBA ist die Einführung der revidierten Bildungsverordnung für das Jahr 2026 geplant.
Die Überarbeitungen des Bildungserlasses für den Beruf Metallbaukonstrukteur/in mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) ist derzeit in Bearbeitung. Die Revision wird ebenfalls diesen Leitlinien folgen: Orientierung an Handlungskompetenzen, verstärkter Fokus auf die Anforderungen der betrieblichen Praxis, Erweiterung des technischen Wissens, betriebswirtschaftliche Inhalte werden reduziert. Für den Beruf Metallbaukonstrukteur/in EFZ ist die Einführung der revidierten Bildungsverordnung für das Jahr 2028 geplant.